Hamburger Atlas für Flüchtlingshilfe

Hamburg ist bunt. Hamburg ist vielfältig. Hamburg ist hilfsbereit. Hier schaffen wir Orientierung. In dem Hamburger Atlas für Flüchtlingshilfe sind Organisationen, Initiativen und Einrichtungen verzeichnet, die in Hamburg in der Flüchtlingshilfe aktiv sind und eine Kontaktadresse bzw. einen Ansprechpartner haben. Neue Einträge oder Änderungswünsche senden Sie bitte an: info@menschenrechte.hamburg

Wegen des großen Bedarfs in der Flüchtlingshilfe und dem wachsenden Interesse vieler BürgerInnen, eine Willkommenskultur für Flüchtlinge zu schaffen, setzten wir unsere Arbeit mit mehreren Projekten fort. Dazu haben wir eine unabhängige Erhebung der stark wachsenden lokalen Flüchtlingsinitiativen, den „Hamburger Atlas für Flüchtlingshilfe“ in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit verschiedenen Akteuren in diesem Tätigkeitsfeld wurde schnell deutlich, dass eine solche Übersicht in Hamburg kaum öffentlich zugänglich existiert. Somit hat sich die Initiative entschlossen, den Atlas für Interessierte und Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen. In dem Hamburger Atlas für Flüchtlingshilfe sind Organisationen, Initiativen und Einrichtungen verzeichnet, die in Hamburg in der Flüchtlingshilfe aktiv sind und eine Kontaktadresse bzw. einen Ansprechpartner haben. Unser Anliegen war es, Anlaufstellen zu erfassen, die in Zusammenarbeit mit städtischen Einrichtungen und/oder selbstständig in haupt- oder ehrenamtlicher Arbeit in einem oder mehreren der vielfältigen Arbeitsbereiche tätig sind. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Übersicht und bitten hierfür um Verständnis.

Erläuterungen zur Erhebung nach Arbeitsbereichen

Zunächst wurden fünf Hauptarbeitsbereiche identifiziert und in einem zweiten Schritt näher ausdifferenziert. Die Zuordnung erfolgte auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Informationen sowie eingehender Recherchearbeit, wie etwa Expertengesprächen.

Versorgung

  • Unterbringung
  • medizinische & psychologische Versorgung
  • Sachspenden (Kleidung, Einrichtung, Lebensmittel, etc.)

Bildung

  • Sprachliche Bildung
  • Kulturelle Bildung
  • Gesundheitliche Bildung
  • Berufliche Bildung (Berufsvorbereitung, Um-/Schulungen, Qualifikation, Schulische Bildung (Elternarbeit und Hausaufgabenhilfe)
  • Mentoring
  • für Institutionen, Initiativen: Qualifizierung und Fortbildung für Haupt- und Ehrenamtliche

Beratung

  • Verweis-Beratung
  • Rechtliche Beratung
  • Sozialberatung
  • Sozial-rechtliche Beratung
  • Informationen für Freiwillige und Interessierte

Partizipation

  • Gesellschaftliche Teilhabe
  • Teilhabe an sportlichen und kulturellen Aktivitäten
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Teilhabe am Wohnungsmarkt
  • Begegnungsorte
  • Sonstiges

Lobbyarbeit

  • Netzwerkarbeit
  • Erfahrungs- und Wissensaustausch
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Flüchtlinge à politischer Schwerpunkt

Die Bezeichnung Flüchtling

Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Themen Flucht, Asyl und Migration führt bald zu der Erkenntnis, dass es die eine einheitliche und allgemeingültige Definition der Bezeichnung „Flüchtling“ nicht gibt. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind hiermit meist Menschen gemeint, die unfreiwillig ihr Land verlassen haben. Hier einige Recherche-Ergebnisse zu den verschiedenen Definitionen: Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die “aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung” ihr Land verlassen haben. Ob einer Person ein Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 1 AufenthG zuerkannt wird, prüft in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Quelle: Europäisches Migrationsnetzwerk (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/european_migrat…) Internetquelle: http://mediendienst-integration.de/glossar/f.html Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fordert einerseits einen Flüchtlingsschutz, der allein auf Basis asylrechtlicher Normen nicht gewährleistet werden kann. Andererseits nennt sie nicht alle möglichen Fluchtursachen beim Namen, womit sich neue Ermessensspielräume zu umstrittenen Auslegungsfragen eröffnen – etwa wer als Flüchtling gilt und entsprechenden Schutz und Rechte erhält. Um auch solchen Flüchtlingen Schutz zu gewähren, die nicht unter asylrechtliche Bestimmungen fallen, hat die EU daher weitere Schutzmaßnahmen verabschiedet: der hier behandelte vorübergehende sowie der so genannte subsidiäre Schutz. Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56551/asyl-fl… Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie zwischen Menschen, die zur Flucht gezwungen sind (“Flüchtlinge”), und Menschen, die aus eigenem Antrieb – meist aus wirtschaftlichen Gründen – ihr Land verlassen (“Migranten”). Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die “aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will…”. Ob eine derartige Verfolgung vorliegt, wird in einem Asylverfahren festgestellt. Diese Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als Asylbewerber bezeichnet. Der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention ist allerdings umstritten. Die meisten großen Flüchtlingskrisen der vergangenen Jahre wurden durch Bürgerkriege ausgelöst. Der Wortlaut der Konvention bezieht sich jedoch nicht eindeutig auf Menschen, die vor kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen oder Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wie Rebellen oder Milizen fürchten. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) vertritt die Position, dass nicht der Urheber der Verfolgung ausschlaggebend ist, sondern die Tatsache, dass eine Person internationalen Schutz benötigt, weil ihr eigener Staat diesen nicht mehr garantieren kann oder will. Diese Auffassung wird auch in der afrikanischen Flüchtlingskonvention und in der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena vertreten. Quelle: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/Sonderinitiative-Fluchtursach…

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